Rechtshilfe bei Filesharing Abmahnung

Noch immer werden täglich Filesharing Abmahnungen an deutsche Haushalte versendet. Vorwurf ist eine Urheberrechtsverletzung im Internet zu Lasten des Rechteinhabers. Beim file sharing geht es um die Weitergabe von Dateien im Internet. IM Grunde werden Dateien getauscht. Hintergrund der Filesharing Abmahnung ist daher der Down-/Upload von Dateien bestimmter Filme, Musik oder PC-Spiele. Dies geschieht ohne Erlaubnis der Produzenten. Die Rechtsverletzung soll mit der Filesharing Abmahnung unterbunden werden. 

Bekannte Abmahnkanzleien sind Frommer Legal aus München, NIMROD RechtsanwälteRKA aus Hamburg sowie IPPC Law aus Berlin. Abgemahnt werden aktuelle Kinofilme oder TV Serien sowie Computerspiele. Jede Filesharing Abmahnung verlangt die strafbewehrte Unterlassungserklärunug sowie die Zahlung eines hohen Geldbetrages.

“Abmahnungen im Urheberrecht sollten nicht in Eigenregie und daher nicht ohne Anwalt bearbeitet werden.”David Werner Vieira

Was ist Filesharing?

Beim Filesharing geht es generell um den Austausch von Dateien, wie Filme, Serien, Musiktitel oder Software, über das Internet. Allerdings hat sich das Wort Filesharing seit dem Jahre 2005 sehr stark im Urheberrecht als Rechtsverletzung etabliert. Hier steht es für einen illegalen Download und ein illegales Verbreiten von urheberrechtsgeschützten Werken über sogenannte Internet-Tauschbörsen, dass sie Verstöße im Urheberrecht von Filmen ihrer Mandanten mit Massenabmahnungen beantwortet und von den Abgemahnten hohe Geldbeträge als Entschädigung fordert.

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Abmahnungen bearbeitet

Was sind sog. Internet-Tauschbörsen?

Auf Internet-Tauschbörsen können Dateien mit Hilfe einer zu installierenden Software (Torrent-Clients) zum Tausch angeboten. Der Benutzer kann sich kostenlos die gewünschten Inhalte herunterladen, wobei diese dann direkt wieder vom eigenen Computer für andere Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Bei den größten deutschen Torrent-Clients sind vor allem uTorrent, Bitorent und Shareaza zu nennen. Seit dem Jahr 2005 wird die Benutzung und der Missbrauch von urheberrechtlich geschützen Werken via Tauschbörsen durch Abmahnkanzleien vermehrt kostenpflichtig verfolgt und abgestraft. 

Hierbei vertreten die Abmahnkanzleien die Urheberrechte der Hersteller und Produzenten von Filmen, Songs und Computerspielen. Die Abmahnkanzlei wird aktiv, wenn sie über eine Auskunft an den Provider eine urheberrechtliche Verletzung von einem ihrer Mandanten registriert. Wer sich heute noch über eine Tauschbörsen-Software etwas downloadet, der kann sich fast sicher sein, dass er einen Brief von einer Abmahnkanzlei im Briefkasten findet, denn mittlerweile sind die Überwachungsmethoden durch Antipiracy-Software sehr ausgereift und ganzheitlich.

“Abmahnungen im Urheberrecht sollten nicht in Eigenregie und daher nicht ohne Anwalt bearbeitet werden.”David Werner Vieira

Infos zur Filesharing Abmahnung

Filesharing und die Kosten

Filesharing Verjährung

Unterlassungs-erklärung

Über 30.000 Filesharing Abmahnungen pro Jahr

Bei einer Filesharing Abmahnung geht es um den Vorwurf des illegalen Herunterladens und um eine damit verbundene Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material via Filesharing über Internet Tauschbörsen. Bei dieser Urheberrechtsverletzung handelt es sich in der Regel um Spielfilme, Serien, Computerspiele oder Songs, die gewollt oder ungewollt vervielfältigt wurden. 

Seit 2005 werden solche Vergehen mit zunehmendem Ausmaß verfolgt und es ist heutzutage keine Seltenheit mehr, dass man eine Filesharing Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung zugestellt bekommt.

Die Abmahnung wird von einer Abmahnkanzlei versandt, welche die Interessen der Rechteinhaber vertritt. Bei den Rechteinhabern handelt es sich um die Produzenten der Filme, der Software oder der Musik. Durch Anitpiracy Software kann die Abmahnkanzlei die Vervielfältigung von urheberrechtsgeschützten Werken ihrer Mandanten erfassen und durch eine Anfrage beim jeweiligen Internet Provider die IP-Adresse ermitteln. Ist diese erst einmal festgehalten, dann folgt sehr häufig die Filesharing Abmahnung an den Anschlussinhaber.

Stationen im Filesharing Prozess

Wer eine Abmahnung erhalten hat, wird manchmal über Jahre hinweg von der Abmahnkanzlei mit weiteren Schreiben konfrontiert. Regelmäßig gibt es gerichtliche Mahnbescheide und Klageverfahren gegen Abgemahnte. Daher gibt es mehrere Stationen, die nach Erhalt einer Abmahnung durchlaufen werden können. 

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Erhalt Abmahnung

I

Die Filesharing Abmahnung erhalten Sie zu Beginn:  Zahlung & Unterlassungserklärung 

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Mahnbescheid

II

Wenn die Abmahner kein Geld erhalten haben, dann wird oft der Mahnbescheid beantragt

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Klage

III

Hieran schließt sich regelmäßig die Zahlungsklage vor einem Amtsgericht an

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Inkasso

IV

ein weiteres Mittel ist die Einschaltung eines Inkassobüros, welches die Forderung aus der Abmahnung versucht einzutreiben

Rechtshilfe bei Abmahnungen

abmahno.de: Filesharing Abmahnungen sofort prüfen lassen

Wir von abmahno haben uns auf Filesharing Abmahnungen spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung bei Filesharing Abmahnungen wissen wir genau, wie Betroffene einfach & kostengünstig aus der Sache herauskommen Wir kommunizieren und verhandeln mit der Abmahnkanzlei, modifizieren – sofern erforderlich – deine Unterlassungserklärung, 

Wir versuchen alles, um eine Filesharing Abmahnung schnell, diskret und bestmöglich zu erledigen. Hierfür stehen wir dir gerne telefonisch zur Verfügung. Du rufst uns an und schilderst uunus deinen Fall. Wir schauen uns gemeinsam deine Möglichkeiten an. 

abmahno: Rechtsanwälte zur Soforthilfe von Filesharing Abmahnungen.

To do

Erste Schritte nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung

Ruhe bewahren und Fristen notieren

Bitte bewahren Sie Ruhe. Es gibt Strategien und vor allem Lösungen für solche Abmahnungen. Fragen Sie einen Profi. Unüberlegte Handlungen können später wenig korrigiert werden.

Kein Kontakt mit der Gegenseite

Rufen Sie nicht selbst bei der Abmahnkanzlei an. Man wartet auf Ihren Anruf. Es werden Telefonvermerke angefertigt. Behalten Sie wertvolle Informationen für sich. Die Abmahner wissen gerade nicht, wer den Down/Upload vorgenommen hat.

Keine Unterschrift & keine Zahlung

Leisten Sie bitte keine Unterschrift ohne anwaltlichen Rat. Insbesondere die Unterlassungserklärung (strafbewehrt) hat viele Risiken für Sie in der Zukunft. Auch sollten Sie kein geld überweisen. Das könnte ebenso als Geständnis gewertet werden.

Kostenfreie Erstberatung nutzen

Machen Sie keine Experimente. Das Urheberrecht ist ein spezielles Recht. Fragen zur Haftung oder zur Unterlassungserklärung können Abgemahnte selten alleine und richtig beantworten. Nutzen Sie besser unsere kostenfreie Erstberatung unter 030 2325 580 10

§ - Kosten reduzieren